Pressemeldung
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Quelle: Dnv 9a 2001 (S. 30/31)
E-Paper aus Koblenz
Der Mittelrhein-Verlag macht Ernst: Abonnenten der Rhein-Zeitung können die Zeitung im originalengetreuen Layout auch online lesen.
Klicken statt blättern: Durch das E-Paper navigiert der Leser der Rhein-Zeitung fast so wie durch die gedruckte Version.
Die Nachricht wirkte nicht besonders aufsehenerregend, und sie verhieß erst recht keine Sensation:
Die Rhein-Zeitung (rz), so die Ankündigung der Mittelrhein-Verlag GmbH am 30. Mai auf einer
Präsentationsveranstaltung in Mainz, ist nun auch online. Das allein hätte allenfalls eine Pressemitteilung
erforderlich gemacht. Schließlich ist inzwischen so ziemlich jede deutsche Tageszeitung mit einem eigenen
Online-Angebot im Netz. Tatsächlich ging es auch nicht um die Bekanntmachung eines gewöhnlichen Online-Auftritts.
über den verfügt die Rhein-Zeitung bereits seit 1995 und war damit die zweite Zeitung in Deutschland.
Der Mittelrhein-Verlag verkündete vielmehr, dass die Rhein-Zeitung in der gleichen Gestaltung wie die
gedruckte Ausgabe im Netz zugänglich sei, und zwar nur gegen Entgelt. Dies stellt tatsächlich ein Novum
in der deutschen Verlagslandschaft dar. Zwar gibt es schon seit längerer Zeit Datenbanken-Dienstleister wie
Genios von der Verlagsgruppe Holtzbrinck, die Informationen gegen Bezahlung online zur Verfügung
stellen. Einige Verlage verlangen ein Entgelt für die Nutzung der via Internet zugänglichen Archive,
so etwa die F.A.Z. Dass jedoch ein Verlag die inhaltlich und gestalterisch identische Version seiner
gedruckten Tageszeitung ins Internet stellt und diese nur gegen Bezahlung zugänglich macht, ist zumindest
in Deutschland einmalig.
Da der Mittelrhein-Verlag mit diesem Schritt Neuland betritt, sind viele Fragen hinsichtlich des E-Papers noch
offen. Joachim Türk, Geschäftsführer der Mittelrhein-Schwester RZ Online GmbH, betont darum auch, dass der Betrieb sich gegenwärtig im Versuchsstadium befindet. Das bezieht sich weniger auf mögliche technische Probleme als vielmehr auf die Frage, wie ein überzeugendes Geschäftsmodell für das E-Paper entwickelt werden kann.
Derzeit kann sich jeder Abonnent der rz mittels seines Namens und seiner Kundennummer auf der Website der rz (www.Rhein-Zeitung.de) registrieren lassen. Er erhält daraufhin ein Passwort, das ihm den Zugang zum E-Paper der Rhein-Zeitung ermöglicht. Der Leser kann sich dann per Mausklick durch die Rhein-Zeitung blättern. Artikel, die er lesen möchte, klickt er an. Sie werden dann in einem vergrößerten Fenster dargestellt. Hier findet sich auch der einzige gestalterische Unterschied zur gedruckten Rhein-Zeitung: Der Artikel im Fenster entspricht zwar inhaltlich exakt dem gedruckten, ist aber um der bequemeren Lektüre am Bildschirm willen anders gesetzt. Anklicken lassen sich auch die Anzeigen, die dann ebenfalls vergrößert werden.
Geld verdient der Mittelrhein-Verlag derzeit mit dem E-Paper nicht. Denn die Zugangsberechtigung ist bereits im Abo-Preis der Print-Ausgabe enthalten. Trotzdem ist Joachim Türk natürlich hoch erfreut, dass sich bis Ende August schon 6.000 Abonnenten als Nutzer des E-Papers registrieren ließen. Diese Verknüpfung von Print-Abo und E-Paper-Zugang sorgt bislang dafür, dass es zu keinen Substitutionseffekten kommen kann. Im Gegenteil: "Von den Vertriebsleuten im Mittelrhein-Verlag höre ich gelegentlich, dass unser E-Paper bei der Akquise von Print-Abonnements hilft", sagt Türk.
Die grundlegende Voraussetzung dafür, dass der Mittelrhein-Verlag das Projekt vorantreibt, kann die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) schaffen. Die offizielle Auflagenzählinstanz der deutschen Verlage hat zu entscheiden, ob die Online-Abos der Rhein-Zeitung in die IVW-geprüften Auflagenzahlen der gedruckten Rhein-Zeitung eingehen dürfen. Der heikle Punkt dabei: Als verkaufte Auflage, ob Einzelverkauf oder Abonnement, lässt die IVW nur jene Exemplare gelten, von denen gewährleistet ist, dass der Käufer sie nicht nur bezahlt, sondern auch empfangen hat. Das besagen die IVW-Richtlinien. Beim normalen Abonnement geschieht dies durch die Zustellung per Post oder Zustelldienst. Beim E-Paper aber muss der Nutzer aktiv werden: Er steuert selbst den Internet-Auftritt an und ruft das E-Paper auf. Dafür, dass der E-Abonnent zahlt, kann der Verlag sorgen. Dass er das E-Paper auch abruft, kann der Verlag jedoch nicht garantieren. Eine mögliche Alternative zum Seitenabruf durch den Nutzer nach dem Pull-Prinzip (englisch to pull = ziehen) wäre ein Push-Verfahren (englisch to push = drücken), das das E-Paper zum Beispiel per E-Mail zum Abonnenten brächte, ohne dass dieser selbst "aktiv werden müsste. So verfährt etwa die Verlagsgruppe Handelsblatt bei ihren handelsblatt news am abend. Sie können als pdf-Dokumente entweder per File Transfer Protocol (ftp) online vom Kunden abgerufen werden (pull), oder aber sie werden ihm per E-Mail zugesandt (push).
Die Entscheidung trifft der Organisationsausschuss Presse der IVW in seiner Sitzung am 27. September. Nach Auskunft von Hans-Günther Rusch, Medienreferent und Bereichsleiter der Auflagenkontrolle Print bei der IVW, wird dann zumindest die grundsätzliche Marschrichtung für die Bewertung von E-Papers bei der Auflagenkontrolle festgelegt werden. Neben dem schon erwähnten Problem des Liefernachweises muss die Frage der Werbeträgereinheit beantwortet werden. Das bedeutet, dass E-Paper und gedruckte Version in den redaktionellen - und Anzeigeninhalten identisch sein müssen, damit sie bei der Auflagenzählung in einen Topf geworfen werden können.
Einen weiteren Diskussionspunkt wird die Preis- und Kombinationsgestaltung bilden. Wenn zum Beispiel ein Verlag den Zugriff auf das E-Paper nur in Kombination mit dem Print-Abo anbietet, ergibt es wenig Sinn, dieses kombinierte Abo in der Auflagenzählung als zwei Exemplare zu bewerten. Rusch: „Hier gibt es eine Fülle von Detailfragen, die geklärt werden müssen." Nichtsdestotrotz glaubt er, dass die grundsätzliche Entscheidung dahin gehen wird, das E-Paper in die Zählung der Print-Auflagen einzubeziehen. Sicher ist das indes nicht, denn die Entscheidung liegt beim Organisationsausschuss Presse, dem IVW-Mitglieder aus werbungtreibender Wirtschaft, Werbeagenturen und Verlagen angehören. Die IVW übt lediglich eine
moderierende und beratende Funktion aus.
Wenn die Entscheidung im Sinne des Mittelrhein-Verlages ausfallen sollte, dann rechnet Joachim Türk damit, dass die Gesellschafter der RZ Online GmbH bereits Anfang Oktober beschließen werden, wie es mit dem E-Paper weitergeht.
Spruchreif ist folglich noch nichts, aber verschiedene Szenarien werden bereits gehandelt. So rechnet Türk damit, dass das E-Paper-Abo zu einem ähnlichen Preis wie das Print-Abo angeboten wird, jedoch nicht unbedingt in Kombination mit dem Print-Abonnement.
Die Folgen für den Vertriebsmarkt der gedruckten Zeitungen hält Türk nicht für gravierend: „Gerade ein Regionalblatt wie die Rhein-Zeitung verkauft den weit überwiegenden Anteil seiner Auflage per Abonnement. Die Auswirkungen des E-Papers auf den Einzelverkauf werden darum sehr gering ausfallen", so Türk. Interessant wird das E-Paper vor allem für überregionale oder gar international verbreitete Titel sein. Aber auch hier sieht Türk weniger eine Substitutionsgefahr als eine Chance: „Das E-Paper wird es Verlagen ermöglichen, ihre Zeitung auch in Ländern oder Regionen zu verbreiten, in die der Export der gedruckten Exemplare sich derzeit aufgrund der hohen Kosten nicht lohnt", meint Türk.
Ob überhaupt, wie stark und mit welchen Folgen das E-Paper auf lange Sicht den Pressevertriebsmarkt verändern wird, bleibt abzuwarten. Auf den ersten Blick scheint es jedenfalls nicht plausibel, dass die Bedrohung des Vertriebsmarktes ausgerechnet dadurch größer werden soll, dass die Online-Angebote nun nicht mehr gratis, sondern gegen Entgelt abgegeben werden.
Die Anzeigen, die in der Online-Version der Rhein-Zeitung veröffentlicht werden, werden den Werbekunden bislang nicht in Rechnung gestellt. Bevor das geschehen kann, muss zum einen die IVW eine Entscheidung über den Status des E-Papers als Werbeträger getroffen haben. Zum anderen möchte Joachim Türk den Anzeigenkunden gern eine fünfstellige Zahl von
E-Paper-Abonnenten bieten können. Erste Erfolgsmeldungen im Anzeigengeschäft des E-Papers kann er aber trotzdem schon vorweisen. Die Jubiläumsbroschüre für die Firma Lohmann, einen in Neuwied ansässigen Hersteller von Verbandsstoffen und Klebstoffen, erschien nicht nur in gedruckter Form als Beilage zur Rhein-Zeitung. RZ Online
reproduzierte sie genau wie die Rhein-Zeitung selbst als E-Paper und machte sie gemeinsam mit der entsprechenden
Ausgabe der Rhein-Zeitung online zugänglich. Dafür zahlte der Kunde extra.
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