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IVW-Kriterien

Den vollständigen Wortlaut der speziellen Richtlinien für die Auflagenkontrolle von ePaper-Ausgaben finden Sie auf der IVW-Homepage:

Richtlinien

Richtlinien für ePaper- und Pocket-Ausgaben beschlossen

In einem schriftlichen Abstimmungsverfahren hat der Verwaltungsrat der IVW Ende November die Bestimmungen für die Meldung und Ausweisung der Auflagen von Pocket- und ePaper-Ausgaben der von der Prüfgemeinschaft kontrollierten Presseerzeugnisse verabschiedet. Zum einen wurde mit Blick auf die Pocket-Ausgaben der Ziffer 6 der "Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle" der Abschnitt "Formatveränderte Ausgaben" hinzugefügt; zum anderen beschloss das Gremium, das Regelwerk der Auflagenkontrolle um einen Anhang mit ergänzenden Bestimmungen zu erweitern, in dem die Voraussetzungen für die Berücksichtigung von ePaper-Ausgaben sowie die Einzelheiten zur Ermittlung ihrer Verbreitung und der entsprechenden Prüfungsnachweise festgehalten sind.

Die beschlossenen Richtlinienänderungen treten zum 1. Januar 2003 in Kraft und greifen damit erstmals für die Auflagenmeldung zum 1. Quartal 2003 (Meldeschluss im April nächs-ten Jahres). Verlage, die der IVW bereits die Auflagen zu Pocket-Ausgaben übermitteln, können daher für das 4. Quartal 2002 (Meldeschluss ist der 14. Januar 2003) letztmalig von der übergangs-regelung Gebrauch machen, die entsprechenden Exemplarmengen ausschließlich in einer Summe mit den Auflagen der Standardausgabe anzugeben; danach ist neben dieser Gesamtmeldung eine zweite separate Meldung mit den Auflagen der Pocket-Ausgabe obligatorisch.

Für die Anmeldung von Pocket- und ePaper-Ausgaben zu den der Auflagenkontrolle unterstellten Titeln reicht ein formloses Schreiben an die Geschäftsstelle der IVW aus. Der Mitgliedsverlag erhält dann im Rahmen der Quartalserhebungen für die Auflagenzahlen der ePaper- bzw. der Pocket-Ausgabe ein weiteres Meldeformular; die Beitragsberechnung für diese Auflagen erfolgt zusammen mit der Rechnungsstellung für die Teilnahme der herkömmlichen Ausgabe des Titels an der Auflagenkontrolle.

ePaper-Ausgaben

Im Mai hatte der Verwaltungsrat den richtungsweisenden Beschluss gefasst, wonach elektronische Ausgaben von Printmedien - so genannte ePaper - der Auflagenkontrolle unterstellt und ergänzend zu den Auflagen der Printausgabe gemeldet werden können. Im Kern beinhaltete dieser Beschluss folgende Vorgaben:

  1. In der Auflagenliste sollen die Exemplare der elektronischen Ausgabe in einer gesonderten Zeile mit dem Hinweis "zzgl. ePaper" ausgewiesen werden; somit wird es keine Summenbildung mit Exemplaren der Printausgabe geben.
  2. Voraussetzung hierfür ist, dass die ePaper-Ausgabe auch ohne eine bestehende Online-Verbindung gelesen werden kann.
  3. Außerdem muss sie in den redaktionellen und werblichen Beiträgen mit der Druckausgabe gänzlich übereinstimmen und somit einer Anzeigenbelegungseinheit der Printausgabe entsprechen; dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der Platzierung der einzelnen Anzeigen.

Mit diesen Vorgaben wurde zum einen der notwendige Abstand zu den reinen Online-Medien gewahrt, für die mit der Kontrolle der Zugriffszahlen auf Werbeträger im Internet bereits ein anderes Prüfverfahren der IVW angeboten wird. Zum anderen wurde damit den Unterschieden in Qualität und Quantität der Nachweise aus dem elektronischen Vertrieb gegenüber den Belegen aus den klassischen Vertriebskanälen von Presseerzeugnissen Rechnung getragen.

Der Verwaltungsrat hatte die Geschäftsführung der IVW zugleich damit beauftragt, bis zum Ende des laufenden Jahres die notwendigen Richtlinien zu entwickeln, die ab 1. Januar 2003 die Berücksichtigung von ePaper-Exemplaren ermöglichen. Ein entsprechender Entwurf wurde von den Delegierten im Organisationsausschuss Presse nach kontroverser Diskussion mehrheitlich dem Verwaltungsrat zur Beschlussfassung empfohlen.

Aufgrund der Bedenken der Mindermeinung im Organisationsausschuss Presse hat der Verwaltungsrat die Verabschiedung des ePaper-Richtlinien an eine spätere überprüfung der gemeinsamen Ausweisung von Print- und ePaper-Ausgaben gebunden. Danach soll auf der Grundlage der ersten Ausweisung und der ersten Kontrollen der Meldungen zu ePaper-Ausgaben im OA Presse erneut diskutiert werden, ob die zusammenhängende Veröffentlichung der Zahlen beibehalten oder die Verbreitungsdaten der ePaper-Ausgaben von den Printausgaben losgelöst als eigenständige Gattung in der Auflagenliste publiziert werden sollen.

Der vollständige Wortlaut der speziellen Richtlinien: http://www.ivw.de/richtl/index.html

 

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